![]() |
![]() |
||
|
Rechtliche Bestimmungen
Danger® Service Acceptable Use Policy
|
||
|
E-Plus Service GmbH & Co. KG: Besondere Bedingungen für die Zusatzdienstleistung „hiptop“ Die E-Plus Service GmbH & Co. KG („EPS“) erbringt die Zusatzdienstleistung „hiptop“ („Zusatzdienstleistung“) zu den nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen, die der Vertragspartner („Kunde“) durch Erteilung des Auftrags oder durch Inanspruchnahme der
Zusatzdienstleistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn EPS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB werden ergänzt durch eine Leistungsbeschreibung und eine Preisliste, die in allen EPS Verkaufsstellen zur Einsichtnahme bereit liegen und, die unter www.eplus.de einsehbar und abrufbar sind. Der Kunde hat jeweils auf zumutbare Weise die Möglichkeit erhalten, deren Inhalte zur Kenntnis zu nehmen.
Diese Besonderen Bedingungen für die Zusatzdienstleistung gelten für alle ab dem 01.11.2003 abgeschlossenen Verträge über die Zusatzdienstleistung.
A. Vertragsvoraussetzungen, Vertragsschluß und Vertragsgegenstand
1. Vertragsvoraussetzungen
Die Zusatzdienstleistung kann nur von solchen Kunden gebucht werden, die
(a) mit EPS einen Mobilfunklaufzeitvertrag, für den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunklaufzeitverträge von EPS gelten, geschlossen haben,
(b) für die Zusatzdienstleistung auch freigeschaltet sind,
(c) die Registrierung am Endgerät abgeschlossen haben und
(d) die über ein spezielles hiptop- Mobilfunkendgerät verfügen.
2. Zustandekommen des Vertrages über die Zusatzdienstleistung
Der Vertrag kommt zustande, wenn dem Kunde die Registrierungsbestätigung per E-Mail zugeht, oder der Kunde von EPS für die Zusatzdienstleistung freigeschaltet worden ist, nachdem der Kunde das Antragsformular von EPS ordnungsgemäß ausgefüllt hat er sich ordnungsgemäß über das Endgerät registriert hat.
3. Vertragsgegenstand
3.1 EPS ermöglicht dem Kunden mit einem EPS-Mobilfunklaufzeitvertrag (vgl. Ziffer 1 (a) ) für die Dauer des Bestehens eines EPS-Mobilfunklaufzeitvertrags die Inanspruchnahme der Zusatzdienstleistung „hiptop“ gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Gegenstand der vertraglichen Leistung seitens EPS ist das Angebot verschiedener Anwendungen und/ oder Funktionen, die dem Kunden im wesentlichen synchron sowohl über sein Endgerät als auch über das Internet („Web Interface“) angeboten werden. Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich insbesondere aus Teil B und aus der Leistungsbeschreibung.
3.2 Die Server, die EPS zur Erbringung der Leistungen der Zusatzdienstleistung nutzt, können ganz oder teilweise im Ausland gelagert und betrieben werden, derzeit in den U.S.A.
3.3 Der Kunde hat die je nach Dienst und Tarif anfallenden, nutzungsunabhängigen und/oder nutzungsabhängigen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen EPS-Preisliste zu zahlen. Die Abrechnung der Zusatzdienstleistung erfolgt über die Mobilfunkrechnung des Kunden und den in diesem Zusammenhang getroffenen Vereinbarungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunk-laufzeitverträge.
3.4 EPS stellt dem Kunden die für die Nutzung
der Zusatzdienstleistung erforderliche Client- und Anwendersoftware zur Verfügung. Die Client-Software wird dem Kunden auf dem Endgerät zur Verfügung gestellt. Die Anwendungssoftware verbleibt auf dem Server von EPS. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer anderen oder einer neueren Version der Software besteht nicht. Die überlassene Software ist urheberrechtlich geschützt und darf vom Kunden nur zur Verwirklichung des Vertragszwecks genutzt werden.
3.5 EPS treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde alleine verantwortlich.
3.6 Nach der Kündigung des Vertrags über die Zusatzdienstleistung ist das spezielle hiptop-Endgerät nicht mehr in der Lage, die speziellen Leistungen der Zusatzdienstleistung zu erbringen.
3.7 Nach einem möglicherweise zugelassenen Tarifwechsel in einen Standard-Tarif gelten die allgemeinen Preise von EPS gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.
B. Benutzerkennung und Passwort
1. Für die Autorisierung der Inanspruchnahme der Leistungen wählt der Kunde eine Benutzerkennung und ein Passwort. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass es Dritten nicht zugänglich ist.
2. Jede Inanspruchnahme des Dienstes unter Verwendung des Benutzernamens und des aktuellen Passworts gilt als vom Kunden veranlaßt.
3. Wird das Passwort nicht ausreichend gegen Missbrauch geschützt und geheim gehalten, so haftet der Kunde für die Gebühren und jeglichen Schaden, der sich aus der unauthorisierten oder missbräuchlichen Benutzung der Dienstleistungen ergibt.
4. Wird unter einem Benutzernamen ein falsches Passwort registriert, ist EPS zum Schutz des Kunden berechtigt, diesen Benutzernamen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
5. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wi rd der Zugang zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Der Kunde muß sich dann an die Hotline wenden, um ein neues Passwort zu erhalten. EPS ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
C. Umgang mit Daten: Datenlöschung, Datensicherung
1. EPS wird die vorhandenen Kunden-Daten, welche sich auf den hiptop Dienst beziehen, spätestens zwei Monate nach der Vertragsbeendigung löschen.
2. EPS wird jeden Werktag eine Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen (Back-up). Dabei werden lediglich täglich die neu hinzugekommenen Daten gespeichert.
3. Im Falle eines Datenverlustes werden die Daten des letzten Datensicherung wiederhergestellt.
4. Einmal wöchentlich erstellt EPS eine volle Kopie des Dateninhaltes auf dem virtuellen Speicherplatz des Kunden. Diese Kopie wird durch die entsprechende Kopie der nächstfolgenden Woche überschrieben.
D. Keine Berechtigung zur Gebrauchsüberlassung an Dritte, insbesondere „Reseller“-Ausschluss
Der Kunde darf die von EPS zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten weder zur privaten noch zur kommerziellen Nutzung überlassen.
E. Mitwirkungspflichten des Kunden: System- und Installations-Voraussetzungen
Die Zugangsvermittlung zum Internet über andere Hard- und Software als das spezielle hiptop-Endgerät ist nicht Gegenstand der EPS-Leistung. Der Kunde hat für solche Hard- und Software, insbesondere für Hard- und Software für das Web-Interface, für einen eigenen Zugang zum Internet zu sorgen und die dabei gegebenenfalls entstehenden Kosten gegenüber den jeweiligen Anbietern (Internetprovidern) zu tragen.
F. Verpflichtung des Kunden im Umgang mit Inhalten und Informationen
1. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Internet sowie die EPS-Dienste selbst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts-
und sittenwidriger Informationen im Internet noch anderweitig rechtswidrig zu nutzen, insbesondere
1.1 für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Vorschriften zum Schutze der Jugend zu sorgen und nationale und internationale Urheberrechte zu beachten;
1.2 keine belästigenden, verleumderischen, die Privatspäre anderer verletzenden,
mißbräuchlichen, bedrohlichen, rassistischen, pornographischen, schädigenden, unerlaubten oder anderweitig rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte auf den Servern von EPS, insbesondere WWW-Server, shared anonymous FTP-Server (File Transfer Protocol) und E-Mail-Server, zu speichern und/ oder speichern zu lassen und/ oder auf solche Inhalte hinzuweisen;
1.3 keine Inhalte bereitzustellen oder auf solche hinzuweisen, die das Ansehen von EPS schädigen können;
1.4 keine Viren, „trojanischen Pferde“, „Junk-Mails“, „Spams“ oder nicht angeforderte E-Mail-Massensendungen anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern;
1.5 keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen oder Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der EPS-Server, des E-Plus Mobilfunknetzes oder anderer Netze führen oder führen können; und
1.6 Daten ausschließlich unter Nutzung der gängigen Standards der Protokollfamilie TCP/IP zu übermitteln.
G. Haftungsfreistellung durch den Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, EPS von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die in Ziffer 7 genannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.
2. Der Kunde ist für seine im Internet
bereitgehaltenen eigenen, zu eigen gemachten und fremden Inhalte im Verhältnis zu EPS voll verantwortlich. Er verpflichtet sich auch insoweit, EPS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
3. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die Pflichten gemäß Buchstabe F ist EPS berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Mißbrauchs zu ergreifen. EPS ist insbesondere berechtigt, die Zugangsberechtigung des Kunden für Dienste von EPS mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die den Verstoß begründenden Inhalte und Daten von seinen Servern und Systemen zu löschen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber EPS auf
Schadenersatz.
H. Mängelansprüche und Haftung
1. Mängelansprüche gegen EPS
2. Haftung von EPS
2.1 Für Vermögensschäden, die nicht Folge einer Körper-, Gesundheits-, Lebens- oder Sachbeschädigung sind, haftet EPS nach § 7 TKV bis zu einem Betrag von EURO 12.500,00 pro Kunden. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von EPS auf zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) je
schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Personen aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00), so wird der
Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zu der Höchstgrenze von zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) steht.
2.2 In den Fällen (a) einer Pflichtverletzung oder (b) der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
2.3 Ansonsten haftet EPS gegenüber dem
2.4 Im übrigen ist die Haftung von EPS -
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
3. Haftung für Vertragsverletzungen im übrigen
3.1 EPS haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EPS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
3.3 EPS haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf EURO 12.500,00 und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) je schadenverursachendes Ereignis beschränkt
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, nach seinem eigenen Sicherheitsbedürfnis Sicherungs-Kopien der Daten zu erstellen und aufzubewahren, die der Kunde bei EPS gespeichert oder dort verarbeitet hat oder/ und von E-Mails, die der Kunde über das Kommunikationsnetz von EPS
empfangen oder verschickt hat. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet EPS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können, vgl. Ziffer C.4.
3.5 Durch diese Bestimmungen wird die Haftung von EPS bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht eingeschränkt.
I. Datenschutz
1. Datennutzung der persönlichen Daten durch den Provider für Vertragsdurchführung
1.1 EPS wird die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Zu diesen Daten gehören Name, Alter und Anschrift einschließlich Rufnummer und E-Mail-Adresse des Kunden sowie im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung auch die Angaben zu seiner Bankverbindung als Bestandsdaten. Ferner werden Daten über Beginn und Ende der Inanspruchnahme der Leistungen sowie der Eingabe der Zugangscodes zur Erfassung der Nutzung verwendet. Diese Nutzungsdaten werden nach vollständiger Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden gelöscht.
1.2 EPS speichert Nutzungsdaten die zu Abrechungszwecken für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen benötigt werden, zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung bis zu 80 Tage nach Versand der Rechnung.
1.3 Wurden Nutzungsdaten auf Grund rechtlicher Verpflichtung oder auf Kundenwunsch gelöscht, trifft den Provider keine Nachweispflicht für die Einzelverbindung.
1.4 Nimmt der Kunde Dienstleistungen dritter
Telekommunikationsanbieter in Anspruch, werden seine Verbindungsdaten, soweit EPS mit den jeweiligen anderen Anbieter entsprechende Verträge geschlossen hat, zum Zwecke der Abrechnung an den jeweiligen Anbieter weitergegeben. Für den Umgang mit diesen Daten gilt die jeweilige vertragliche Vereinbarung mit dem anderen Anbieter.
J. Sonstige Regelungen
1. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
2. Kündigung aus wichtigem Grund
2.1 Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Wichtige Gründe sind für EPS zum
Beispiel:
2.1.1 der Kunde stellt seine Zahlungen ein,
2.1.2 ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden;
2.1.3 eine fruchtlos durchgeführte Pfändung;
2.1.4 die fehlgeschlagene erstmalige Abbuchung in Rechnung gestellter Vergütungen bei Neukunden für den Fall, dass der Kunde die Erfolglosigkeit der Abbuchung zu vertreten hat;
2.1.5 der Kunde kommt für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug;
2.1.6 eine Abbuchung der in Rechnung gestellten Entgelte konnte bei einem Bestandskunden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wenigstens zweimal nicht vorgenommen werden;
2.1.7 der Kunde nimmt die Leistungen von EPS in betrügerischer Absicht in Anspruch;
2.1.8 Verstoß gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten oder das Bestehen eines entsprechenden dringenden Verdachts, und/ oder
2.1.9 ein Verstoß des Kunden gegen die in Buchstabe F genannten Verpflichtungen.
2.2 Verstößt der Kunde gegen eine der unter Buchstabe F vereinbarten Pflichten, hat EPS nach eigener Wahl anstelle der außerordentlichen Kündigung das Recht, die den Verstoß begründenden Inhalte und Daten von ihren Servern und Systemen zu löschen.
2.3 Bei Beendigung dieses Vertrags über die Zusatzdienstleistung ist EPS zur vollständigen Löschung der Daten auf den EPS-Servern berechtigt. In diesem Falle gehen sämtliche dort gespeicherten Daten des Kunden unwiederbringlich verloren.
4. Form der Kündigung Jede Kündigung bedarf der Textform.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
5.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
5.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5.4 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
5.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
5.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Potsdam, Oktober 2003 | ||